Mittwoch, 26. August 2009

AG tells Centre to hold fire, not revive Dutt TADA case

Quelle / Source in English
Quelle / Source in English
Quelle / Source in English

AG tells Centre to hold fire, not revive Dutt TADA case

Sanjays TADA-Kapitel dürfte nunmehr geschlossen sein. Falls nicht die Regierung sich doch noch dazu entschließt, sich über die entsprechende Empfehlung der Staatsanwaltschaft hinwegzusetzen.

Generalstaatsanwalt Goolam E. Vahanvati hat der Regierung kurz und knapp empfohlen, sich an die Meinung des ASG Gopal Subramanium von 2008 zu halten, der schon damals festgestellt hat, dass das CBI nicht genügend Beweise für einen TADA-Schuldspruch Sanjus hatte vorlegen können und dass es deshalb korrekt gewesen sei, Sanjay lediglich wegen illegalen Waffenbesitzes zu verurteilen.

Die neuerliche Anfrage des Justizministriums nach einer Möglichkeit, Sanjays TADA-Freispruch anzufechten, hat eine Menge Stirnrunzeln ausgelöst, eben weil es bereits im vorigen Jahr eine ganz klare diesbezügliche Aussage dagegen gegeben hat. Das Argument des Justizministeriums hatte gelautet, dass ein Nicht-Anfechten zum Vorteil für TADA-Verurteilte gereichen könnte. (Manche vermuten dahinter aber auch ganz einfach eine Aktion des Zentrums gegen die Samajwadi-Partei.)

Der Generalstaatsanwalt wies jedoch darauf hin, dass die vom Ministerium geäußerten Befürchtungen ohne Relevanz seien, da jede einzelne Berufung von TADA-Verurteilten auf verschiedenen Fakten beruhe. Und bei Sanjay ist es nun mal so, dass das TADA Review Committee ihn von den TADA-Anklagen entlastet und Richter Kode daher diese Anklagen gegen ihn fallengelassen hat.

Es bleibt natürlich noch die Möglichkeit, dass das Zentrum sich über die Empfehlung des Staatsanwaltes hinwegsetzt und doch noch Einspruch einlegt. Damit würde die Regierung allerdings der SP geradezu in die Hände spielen, die sicher nicht zögern würde, ihren Generalsekretär zum Opfer einer Hexenjagd zu erklären.


Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Datum in diesem Artikel, das ich nicht zu glauben vermag - sollte es stimmen, dann wäre das geradezu ein Skandal: Hier wird nämlich behauptet, Sanju sei bereits im Juli 1995 vom TADA Review Committee ein Reinheitszeugnis ausgestellt worden, das später als Basis für Richter Kodes Entscheidung diente. Wenn das wirklich stimmt, dann frage ich mich a), warum Sanju damals nicht sofort aus der U-Haft entlassen wurde, sondern noch weitere drei Monate dort verbringen musste, und b), warum Sanju dann nicht sofort aus dem TADA-Prozess ausgegliedert wurde und ein eigenes Arms-Act-Verfahren bekommen hat - er hätte in dem Fall alles längst hinter sich. Ich hoffe wirklich, dass diese Jahreszahl ein Druckfehler ist.


Weitere Quellen / Further Sources

Keine Kommentare: