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Sanju dürfte sich seit heute wieder wie zu besten TADA-Zeiten fühlen. Das TADA-Gesetz besagte ja, dass jeder nach TADA Beschuldigte automatisch als schuldig galt, bis er seine Unschuld beweisen konnte (also das genaue Gegenteil von unserer Rechtsauffassung). Jetzt wiederholt sich dieses Spielchen in Zusammenhang mit Sanjus und Manyatas Hochzeit: Ein Gerichtshof hat heute bestimmt, dass die beiden vor dem 1. April vor Gericht zu erscheinen und von sich aus zu beweisen haben, dass ihre Ehe legal ist. Und dazu fällt mir jetzt, ehrlich gesagt, nichts mehr ein.
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